Satzung

Satzung des Vereins

Verein ehemaliger Gartenbauschüler Oberzwehren, Freunde und Förderer (VeGO)

§ 1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen „Verein ehemaliger Gartenbauschüler Kassel-Oberzwehren, Freunde und Förderer“ (VeGO). Der Sitz des Vereins ist Kassel. Er ist angegliedert an den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen in Kassel, dem Rechtsnachfolger der Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Kassel (Meister-/Technikerschule). Frauen und Männer sind im Verein gleichberechtigt.

§ 2 Zweck

Der Verein verfolgt den Zweck
– den Mitgliedern eine kontinuierliche, qualifizierte, gärtnerische Weiterbildung anzubieten
– und unter den Ehemaligen der Gartenbauschule Kassel-Oberzwehren das Band der Freundschaft zu erhalten
– sowie den gärtnerischen Nachwuchs zu fördern

Dies soll erreicht werden durch
– ein regelmäßiges Weiterbildungsangebot (z. B. Kasseler Gartenbautage)
– Lehr- und Besichtigungsfahrten (z. B. Sommerfahrt)
– Infobriefe / Informationsmöglichkeiten über das Internet (www.vegokassel.de)
– Erfahrungsaustausch und Geselligkeit (z. B. Gärtnerstammtisch)
– Auszubildende des Gartenbaues erhalten kostenfreien Zugang zu den Weiterbildungsangeboten

§ 3 Mitgliedschaft

– Ordentliches Mitglied kann jeder Studierende und Absolvent einer Gartenbaufachschule werden
– Gleichberechtigtes Mitglied kann jede an gärtnerischen Fragen interessierte Person im Freundeskreis werden
– Personen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei
– Der Verein besteht ausschließlich aus stimmberechtigten, ordentlichen Mitgliedern
– Der Aufnahmeantrag / Die Beitrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten Der Vorstand kann die Aufnahme in begründeten Fällen ablehnen
– Die Mitgliedschaft erlischt durch Kündigung (auch elektronisch), Tod oder Ausschluss Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn durch sein Verhalten das Ansehen des Vereins Schaden nimmt oder wenn der Beitrag nicht bezahlt wird. Die Entscheidung trifft der Vorstand

§ 4 Beitrag

– Es wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Er ist in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres auf das Vereinskonto zu überweisen. Die Beitragshöhe bestimmt die Mitgliederversammlung
– Mit der Beitragszahlung hat jedes Mitglied kostenfreien Zugang zu den Kasseler Gartenbautagen
– Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden
– Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 5 Organe

Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung

§ 6 Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden / der Vorsitzenden, dem Geschäftsführer / der Geschäftsführerin, dem Kassenwart / der Kassenwartin und dem Schriftführer / der Schriftführerin. Jede Position kann durch die Berufung/Wahl einer weiteren Person entlastet werden.
Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Aus dem Mitgliederkreis können bis zu zwei Beisitzer oder Fachleute für bestimmte Aufgaben in das Vorstandsteam berufen werden.
Eine Person aus dem Vorstandsteam betreut die sogenannte Geschäftsstelle
(Telefon / Postfach 103843, 34038 Kassel / E-Mail vegokassel@iesy.net )

Der Vorsitzende / die Vorsitzende – bei Verhinderung der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin – vertritt den Verein nach außen. Er / Sie hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters im Sinne des § 26 ff. BGB. Er / Sie schließt rechtsverbindliche Verträge ab, zum Beispiel mit der Bank. Er / Sie organisiert und koordiniert die Arbeit des Vorstandes.

Zu den Aufgaben des / der Vorsitzenden gehören insbesondere:
– die Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen und mindestens einer Mitgliederversammlungen im Jahr,
– die Umsetzung der Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung

Der Geschäftsführer / Die Geschäftsführerin – bei Verhinderung der / die Vorsitzende – führt die Geschäfte des Vereins. Er / Sie plant und organisiert die Weiterbildungsangebote in Zusammenarbeit mit dem Vorstand – insbesondere dem / der Vorsitzenden. Er / Sie betreut Lehr- und Besichtigungsfahrten. Er / Sie übernimmt die redaktionelle Leitung bei der Außendarstellung des Vereins.

Der Kassenwart / Die Kassenwartin erhält die Zugangsberechtigung für das online-Banking und eine Scheck-Karte für das Vereinskonto. Der Kassenwart / Die Kassenwartin handelt auf Weisung des / der Vorsitzenden und des Geschäftsführers / der Geschäftsführerin. Ihm / Ihr obliegt insbesondere die Überwachung der Beitragszahlung und der bare und bargeldlose Geschäftsverkehr.

Der Schriftführer / Die Schriftführerin fertigt das Protokoll über eine Mitgliederversammlung an und protokolliert die Beschlüsse einer Vorstandsitzung. Jedes Protokoll soll von dem / der Vorsitzenden oder dem Geschäftsführer / der Geschäftsführerin gegengezeichnet werden.

§ 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird von dem / der Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher schriftlich – auch in elektronischer Form – einzuladen. Die Mitgliederversammlung soll in den ersten sechs Wochen des Kalenderjahres – bevorzugt am ersten Tag der Kasseler Gartenbautage stattfinden.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Abstimmung erfolgt öffentlich durch Handzeichen. Bei Widerspruch der Mitgliederversammlung erfolgt die Abstimmung geheim. Einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des / der Vorsitzenden.

Der Mitgliederversammlung obliegt:
– die Durchführung der satzungsgemäßen Wahlen
– Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes für das vergangene Geschäftsjahr
– Vorschau, Einschätzungen, Zielvorgaben für das neue Geschäftsjahr
– Wahl von zwei Personen für die Kassen-/Rechnungsprüfung
Sie werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre vorgeschlagen und gewählt.
Sie prüfen die geldlichen Verhältnisse des Vereins.
Sie beantragen die Entlastung des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.
– Festsetzung der Beiträge
– Vorschlagsrecht bei der Themen- und Referentenauswahl der Weiterbildungen
– Vorschlagsrecht für Lehrfahrtziele
– Änderung der Satzung
– die Auflösung des Vereins

Der Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins müssen 75% der erschienenen Mitglieder zustimmen.
Im Falle der Auflösung des Vereins fällt ein etwaiger Vermögensüberschuss an die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Junggärtner e.V. in 35305 Grünberg, Gießener Str. 47 oder deren Rechtsnachfolger zur Förderung der Ausbildung des gärtnerischen Nachwuchses.

Die erhobenen Mitgliederdaten dienen ausschließlich der Verwaltungsarbeit. Den Richtlinien des Datenschutzes wird entsprochen.

Geänderte Fassung laut Beschluss der Jahreshauptversammlung am 14. Januar 2015